INFOABEND ONLINE am Mi, 10.04.2024
Erziehungsstelle als Beruf

 

Als Erzieher*in zu Hause in einer Erziehungsstelle arbeiten

Als Erziehungsfamilie ein besonderes pädagogisches Ideal realisieren: Frei zu Hause arbeiten und dabei ein oder zwei Kinder intensiv betreuen

 

Als Erziehungsstelle zu arbeiten bietet Ihnen viele Vorteile und den Kindern ebenso:

  • Beruf und Familie sind gut vereinbar, weil Sie von Zuhause arbeiten werden.
  • Sie haben die Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses und dabei viel Freiraum, selbst zu gestalten.
  • So können Sie sehr selbstständig Ihren pädagogischen Auftrag erfüllen.
  • Sie haben viele Möglichkeiten, Ihre eigenen Fähigkeiten und Begabungen einzubringen.
  • Ganz bewusst können Sie einem Kind eine Chance geben und auf das Leben vorbereiten.
  • Das Kind erlebt bei Ihnen eine konstante Bezugsperson und Familienleben.
  • Sie können auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen.
  • Sie können mitentscheiden, für welches Kind Ihre Familie besonders geeignet ist.
  • Als Erziehungsstelle arbeiten Sie mit einem Betreuungsschlüssel 1 zu 1 bzw. 1 zu 2
  • In Erziehungsfamilien erleben Kinder Zugehörigkeit, Wärme und Geborgenheit.

 

Welche Aufgaben übernimmt der Träger?

Die Erziehungsstellenkoordinatorin steht Ihnen als Beraterin zur Verfügung, und begleitet Sie u.a. zu den Hilfeplangesprächen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt und dem Träger „Familien für Kinder“

Mit den anderen Erziehungsstellen zusammen werden monatliche Teamtreffen durchgeführt.

Dort können organisatorische und pädagogische Fragen besprochen werden.

Einmal monatlich findet eine Teamsupervision mit eine*r externen Supervisor*in statt.

Die Supervision können Sie nutzen, um Themen im Zusammenleben mit dem Kind oder der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie oder anderen an der Hilfe Beteiligter zu besprechen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, von verschiedenen Erfahrungen zu partizipieren.

 

Welche Berufe können Erziehungsstelle werden?

Berufe, die als Erziehungsstelle anerkannt sind, werden von der Senatsverwaltung festgelegt, entsprechend der §§ 45 SGB VIII und 72 SGB VIII in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Nr. 1.

Diese sind:

  • Staatlich anerkannt: Erzieher*in, Heilpädagog*in
  • Diplom: Pädagog*in/Sozialpädagog*in/ Psycholog*in/ Heilpädagog*in
  • Bachelor und Master: welche die oben genannten Abschlüsse ersetzt haben
  • Achtung: Bei dem Abschluss Erziehungswissenschaften muss Erziehungswissenschaften das Hauptfach sein.

Bei allen anderen Abschlüssen gelten Sie als Quereinsteiger*innen und können evtl. in einer Kita oder als Zugehende Erzieher*in arbeiten. Quereinsteiger*innen können jedoch nicht als Erziehungsstelle tätig werden.

Siehe › hier – unter Betriebserlaubnisverfahren: Informationen zu Fachpersonal

 

Stellenangebote als Erzieherin und Pädagogin in Berlin / Brandenburg

Wir sind immer auf der Suche nach engagierten und einfühlsamen MitarbeiterInnen.

Sie haben:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin / Erzieher oder Pädagogin / Pädagoge
  • einen hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • das Einverständnis und die Miteinbeziehung der gesamten Familie

 

Ihr neuer Job als Erzieherin: Welche Berufe können Erziehungsstelle werden?

Berufe, die als Erziehungsstelle anerkannt sind, werden von der Senatsverwaltung festgelegt, entsprechend der §§ 45 SGB VIII und 72 SGB VIII in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Nr. 1.

Diese sind:

  • Staatlich anerkannt: Erzieherin / Erzieher, Heilpädagogin / Heilpädagoge
  • Diplom: Pädagogin / Pädagoge; Sozialpädagogin / Sozialpädagoge; Psychologin / Pyschologe; Heilpädagogin / Heilpädagoge

 


Mehr Informationen:

› Infoabend: „Erziehungsstelle als Beruf“

oder gerne auch am Infotelefon: 0177 / 454 33 73


 

Finanzielles/Vergütung:

Für die Mitarbeiter*in entspricht die Aufnahme von zwei zu betreuenden Kindern einem sozialversicherten Angestelltenverhältnis in Vollzeit. Zusätzlich zu diesem Verdienst erhalten die Erziehungsstellen ca. 600 € an Sonderleistungen pro Monat. Dies sind Zuschüsse zur Miete, zu den Betriebskosten, zu Reisen und Klassenfahrten und die Abgeltung des Dienstes zu ungünstigen Zeiten.

Für das Kind erhalten Sie einen berlinweit festgelegten Satz für den Lebensunterhalt.