INFOABEND ONLINE am Mi, 10.04.2024
Erziehungsstelle als Beruf

 

Arbeit mit der Herkunftsfamilie/Elternberatung

Die Herkunftseltern der zu betreuenden Kinder sind bei Familien für Kinder von Anfang an Partner*innen im Unterbringungsprozess. Zu ihrer Unterstützung stehen ihnen eigene Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Das Verhältnis zwischen ihnen und den Erziehungsfamilien wird so, beispielsweise bei organisatorischen Fragen oder Unmutsäußerungen über den Verlust des Kindes, nicht belastet.

Bei Fragen und Problemen stehen den Eltern der Kinder die Ansprechpartner*innen der Elternberatung zur Verfügung und haben auch ein offenes Ohr für die Vorstellungen und Wünsche der Herkunftseltern. Die Eltern der Kinder können an Fallbesprechungen teilnehmen und werden bei Feiern und Festen selbstverständlich eingeladen. Wo es möglich ist, arbeitet Familien für Kinder „innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums” (§ 37 SGB VIII) aktiv an der Rückführung der Kinder zu ihren Eltern.