INFOABEND ONLINE am Mi, 05.02.2025
Erziehungsstelle als Beruf

 

Als Erzieher*in zu Hause in einer Erziehungsstelle arbeiten

Als Erziehungsfamilie ein besonderes pädagogisches Ideal realisieren: Frei zu Hause arbeiten und dabei ein oder zwei Kinder intensiv betreuen.

 

Als Erziehungsstelle zu arbeiten bietet Ihnen viele Vorteile und den Kindern ebenso:

  • Beruf und Familie sind gut vereinbar, weil Sie von Zuhause arbeiten werden.
  • Sie haben die Sicherheit eines Angestelltenverhältnisses und dabei viel Freiraum, selbst zu gestalten.
  • So können Sie sehr selbstständig Ihren pädagogischen Auftrag erfüllen.
  • Sie haben viele Möglichkeiten Ihre eigenen Fähigkeiten und Begabungen einzubringen.
  • Ganz bewusst können Sie einem Kind eine Chance geben und auf das Leben vorbereiten.
  • Das Kind erlebt bei Ihnen eine konstante Bezugsperson und Familienleben.
  • Sie können auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes eingehen.
  • Sie können mitentscheiden, für welches Kind Ihre Familie besonders geeignet ist.
  • Als Erziehungsstelle arbeiten Sie mit einem Betreuungsschlüssel 1 zu 1 bzw. 1 zu 2.
  • In Erziehungsfamilien erleben Kinder Zugehörigkeit, Wärme und Geborgenheit.

 

Welche Aufgaben übernimmt der Träger?

Die Erziehungsstellenkoordinatorin steht Ihnen als Beraterin zur Verfügung, und begleitet Sie, in der Regel gemeinsam mit der Elternberaterin, zu den Hilfeplangesprächen. Sie bildet die Schnittstelle zwischen dem Jugendamt und dem Träger „Familien für Kinder“.

Mit den anderen Erziehungsstellen zusammen werden monatliche Teamtreffen durchgeführt.

Dort können organisatorische und pädagogische Fragen besprochen werden.

Einmal monatlich findet eine Teamsupervision statt.

Die Supervision können Sie nutzen, um Themen im Zusammenleben mit dem Kind oder der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie oder anderen an der Hilfe Beteiligter zu besprechen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, von verschiedenen Erfahrungen zu partizipieren.

 

Welche Berufe können Erziehungsstelle werden?

Berufe, die als Erziehungsstelle anerkannt sind, werden von der Senatsverwaltung festgelegt, entsprechend der §§ 45 SGB VIII und 72 SGB VIII in Verbindung mit § 74 Abs. 1 Nr. 1.

Diese sind:

  • Staatlich anerkannt: Erzieher*in, Heilpädagog*in
  • Diplom: Pädagog*in/Sozialpädagog*in/ Psycholog*in/ Heilpädagog*in
  • Bachelor und Master, welche die oben genannten Abschlüsse ersetzt haben
  • Achtung: Bei dem Abschluss Erziehungswissenschaften muss Erziehungswissenschaften das Hauptfach sein.

Bei allen anderen Abschlüssen gelten Sie als Quereinsteiger*innen und können evtl. in einer Kita oder als Zugehende/r Erzieher*in arbeiten. Quereinsteiger*innen können jedoch nicht als Erziehungsstelle tätig werden.

Siehe › hier – unter Betriebserlaubnisverfahren: Informationen zu Fachpersonal

 

Stellenangebote 

Wir sind immer auf der Suche nach engagierten und einfühlsamen Mitarbeiter*innen aus Berlin und Brandenburg

Sie haben:

  • staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder einen höheren anderen Abschluss, der von der Senatsverwaltung anerkannt ist (s.o.)
  • Freude an der Begleitung, Betreuung und Förderung von Kindern
  • hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Einfühlungsvermögen gegenüber herausfordernder Verhaltensweisen von Kindern 
  • Einfühlungsvermögen Eltern gegenüber, denen es aus unterschiedlichsten Gründen nicht gelingt, ihr Kind selbst zu betreuen
  • das Einverständnis Ihrer Familie

Mehr Informationen:

› Infoabend: „Erziehungsstelle als Beruf“

Gerne können Sie erste Fragen auch per Mail stellen, an:
Gabriele Matthes:
matthes@familien-fuer-kinder.de oder Sie rufen an, unter:  0177 / 454 33 73


 

Finanzielles/Vergütung:

Familien für Kinder gGmbH ist eine faire Bezahlung wichtig.
Die Vergütung erfogt über die Arbeitsvertragsbedingungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (AVB-Parität).

Zusätzlich erhalten Sie für jedes aufgenommene Kind einen berlinweit festgelegten Satz für den Lebensunterhalt des Kindes, incl. einem Mietkostenanteil und Betriebskostenanteil. Diese monatliche Pauschale ist steuerfrei. Fragen Sie gern bei uns nach.

Während der Unterbringung können Zuschüsse zu Kita oder Klassenfahrten und anderen Kinderreisen beantragt werden, auch besondere Ausgaben können u.U. nach Beantragung bezuschusst werden.