Aufgaben der einzelnen Beteiligten aus Sicht der Erziehungsstellen
Aus Sicht der Erziehungsstellen nehmen die einzelnen Beteiligten folgende Aufgaben wahr:
Familien für Kinder …
- hat als Arbeitgeber der Erziehungsstelle die Funktion interne und externe Supervision, Beratung und Fachaufsicht zu gewährleisten
- erledigt in der Geschäftsstelle alle organisations- und verwaltungsrelevanten Aufgaben
- koordiniert in Kooperation mit den Jugendämtern den Unterbringungsprozess
Das Jugendamt …
- fungiert als Auftraggeber und ist fallführend bei der Vermittlung der zu betreuenden Kinder und ist somit zuständig für die Bewilligung der Hilfe
- erarbeitet zusammen mit Familien für Kinder den jeweiligen Hilfeplan
- leistet mit der Einbeziehung des KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) häufig einen wichtigen Beitrag zur Diagnostik und Bewilligung unterstützender Therapien
Die medizinische Versorgung und Therapeut*innen …
- arbeiten (bei Bedarf mit Unterstützung der Erziehungsstellenleitung) eng mit der Erziehungsstelle zusammen und tragen mit Entwicklungsbegleitung und -kontrolle (inkl. Psycho-, Physio- und Lerntherapie) zur Betreuung des aufgenommenen Kindes bei
Die Schule/Kita …
- arbeitet (bei Bedarf mit Unterstützung der Erziehungsstellenleitung) eng mit der Erziehungsstelle zusammen
Die Herkunftsfamilie …
- ist bei Besuchskontakten (mit Unterstützung der Elternberatung und Erziehungsstellenleitung) aktiv an der Entwicklung der Kinder beteiligt
- beteiligt sich an der Biographiearbeit und dem Erinnerungsbuch